Förderung: Zwischen- und überbetriebliche Maßnahmen
So einfach geht’s:
Antragstellung bei der Wirtschaftskammer
Gefördert werden pro Ausbildungsperiode eines Lehrlinge 75 % der Kurskosten bis max. EUR 3.000 pro Lehrling exkl. USt. Pro Lehrbetrieb und Kalenderjahr sogar bis max. EUR 20.000. Sie können die Förderung selbst beantragen. Voraussetzung ist, dass alle Teilnehmer ein aufrechtes Lehrverhältnis bei Ihnen haben. Eine Förderung kann immer nur nach Maßgabe der vorhandenen Fördermittel zugesagt werden. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.wko.at/lehre/foerderung-zwischen-ueberbetriebliche-massnahmen
Sie haben Fragen dazu? Dann rufen Sie uns an: ☎ 01/7285484
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Eine Förderung kann immer nur nach Maßgabe der vorhandenen Fördermittel zugesagt werden. Weitere Informationen finden Sie unter:
www.wko.at/service/bildung-lehre/Merkblatt_-_Zwischen-_und_ueberbetriebliche_Massnahmen.html
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