So einfach geht’s:
Ihr Lehrling kann eine hochkarätige Weiterbildung absolvieren, ohne dass es Sie etwas kostet – nicht einmal Organisationsaufwand!
Antragstellung bei der Wirtschaftskammer
Bitte beachten Sie, dass Schulungen im Rahmen des Digi-Scheck-Programms vom Bund, abgewickelt durch die WKO, mit einem Beitrag von bis zu EUR 500,- (brutto) pro Lehrling zu 100 % gefördert werden! Gefördert werden Schulungen in den Themenbereichen Digitalisierung, Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Energie- und Ressourcenmanagement sowie berufsbezogene Fremdsprachen. Sie können die Förderung selbst beantragen oder die Beantragung der Förderung über uns laufen lassen. Wir finanzieren sozusagen vor und kümmern uns um die Beantragung. Voraussetzung ist, dass alle Teilnehmer ein aufrechtes Lehrverhältnis bei Ihnen haben und sie dieses Jahr noch keine drei Digi Scheck-Fortbildungen gefördert bekommen haben. Eine Förderung kann immer nur nach Maßgabe der vorhandenen Fördermittel zugesagt werden. Weiter Informationen finden Sie unter: https://www.wko.at/lehre/digi-scheck-lehrlinge-2023-2024
Förderung: Zwischen- und überbetriebliche Maßnahmen
So einfach geht’s:
Antragstellung bei der Wirtschaftskammer
Gefördert werden pro Ausbildungsperiode eines Lehrlinge 75 % der Kurskosten bis max. EUR 3.000 pro Lehrling exkl. USt. Pro Lehrbetrieb und Kalenderjahr sogar bis max. EUR 20.000. Sie können die Förderung selbst beantragen. Voraussetzung ist, dass alle Teilnehmer ein aufrechtes Lehrverhältnis bei Ihnen haben. Eine Förderung kann immer nur nach Maßgabe der vorhandenen Fördermittel zugesagt werden. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.wko.at/lehre/foerderung-zwischen-ueberbetriebliche-massnahmen
Sie haben Fragen dazu? Dann rufen Sie uns an: ☎ 01/7285484
👉 Alle Angebote sind auch als Inhouse-Training buchbar!
Eine Förderung kann immer nur nach Maßgabe der vorhandenen Fördermittel zugesagt werden. Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.wko.at/lehre/digi-scheck-lehrlinge-2023-2024
www.wko.at/service/bildung-lehre/Merkblatt_-_Zwischen-_und_ueberbetriebliche_Massnahmen.html
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